Vorsorge
Kinder sollten 2 x jährlich zur Vorsorgeuntersuchung
und ab 12 Jahren ein Bonusheft anlegen!
Wir bieten frühkindliche Vorsorgeuntersuchungen und
Fissurenversiegelung.
> Auf neu durchbrechende, bleibende Zähne, vor allem auf die Backenzähne achten, die schwieriger zu putzen sind und die im fünften bzw. sechsten Lebensjahr durchbrechen > Zweimal jährlich zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung
> Die bleibenden Backenzähne gegebenenfalls beim Zahnarzt versiegeln lassen (Kariesschutz)
> Individuelle häusliche Fluoridgaben – wie mit dem Zahnarzt abgesprochen
> Zweimal täglich Zähne putzen – wie vom Zahnarzt gezeigt
> Zuckerarme Ernährung, Naschen zwischendurch vermeiden
> Keine säurehaltigen Säfte und Limos, Fruchtsäfte mit viel Wasser verdünnen
> Kieferorthopädische Kontrolle, damit die Zähne schön gerade stehen
Parondontose Behandlungen
Professionelle Reinigung
Sportmundschutz
Knirscherschienentherapie
Und so funktioniert das Bonusheft
Nach der Rechtslage bekommt der Patient mit - regelmäßig geführtem - Bonusheft zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse einen Extra-Zuschuss (Bonus). Nur gelegentliches Kontrollieren reicht aber nicht. Erst wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz, und zwar um 20 Prozent. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30 Prozent erhöht.
Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorge-Programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet. Dieses Spezial-Programm heißt abgekürzt "IP-Programm" (IP=Individualprophylaxe) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt. Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahme ist an einen festgelegten Zeitrhythmus gebunden. Näheres sagt Ihnen Ihr Zahnarzt. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Im Bonusheft kreuzt der Zahnarzt entweder die "zahnärztliche Untersuchung" eines Erwachsenen oder die "Individualprophylaxe" bei einem Kind oder Jugendlichen an. Der Tag der Untersuchung bzw. IP-Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel des Zahnarztes betätigt.
Was tun, wenn der Stempel fehlt?
Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft
- bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr
- bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr
fehlt, sollten Sie Ihren Zahnarzt bitten, den Stempel nachzutragen. In dem Fall sollten Sie nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen. Voraussetzung für das "Nachstempeln" ist allerdings, dass man im fraglichen Zeitraum die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen (Kinder, Jugendliche) hat durchführen lassen, was in der Patientenkartei dokumentiert ist. Bitte beachten Sie: Es ist Ihre Aufgabe, an einen Eintrag ins Bonusheft zu denken.
Wer die vorgeschriebenen Termine nicht wahrgenommen hat, kann auf die Vorteile des Bonusheftes nicht zurückgreifen, die Bonusregelung gilt nicht mehr. Dann muss man sozusagen von vorne anfangen und fünf Jahre lang warten (und regelmäßig die Zahnarzttermine einhalten), bis man wieder Anspruch auf die Bonus-Zuschüsse hat
Sehr geehrte Patientin, Sehr geehrter Patient, als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist für Sie und für Ihre mitversicherten Familienangehörigen seit dem Jahr 1989 das Bonusheft der Nachweis über den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt. Ihre Krankenkasse belohnt Sie für die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen mit einem erhöhten Zuschuss zu den Kosten für Zahnersatz. > So funktioniert das Bonusheft Patienten, die älter sind als 18 Jahre, sollen mindestens einmal im Jahr einen Termin mit einem Zahnarzt für eine Untersuchung vereinbaren, Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr zweimal im Jahr. Für Kinder und Jugendliche gibt es ein spezielles Vorsorgeprogramm, abgekürzt IP-Programm (IP=Individualprophylaxe).
> Mit Bonus mehr Geld von der Krankenkasse Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Festzuschusses für eine Zahnersatzbehandlung die regelmäßigen Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von mindestens fünf Kalenderjahren in Folge nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent. Können Sie die entsprechenden Termine zehn Jahre lückenlos nachweisen, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30 Prozent. Wichtig dabei: Für die Berechnung des höheren Zuschusses zählen die zurückliegenden Kalenderjahre. Der Stempel für das aktuelle Jahr zählt nicht mit, sofern dieser schon im Bonusheft vorhanden ist. > Was tun, wenn der Stempel fehlt? Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchung im Bonusheft fehlt (Erwachsene ein Stempel pro Jahr, Kinder und Jugendliche je Halbjahr ein Stempel), sollten Sie Ihren Zahnarzt zeitnah bitten, diese nachzutragen. Voraussetzung hierfür ist, dass im fraglichen Zeitraum die Untersuchung bzw. bei Kindern und Jugendlichen die Prophylaxe-Maßnahme auch durchgeführt wurde. Das ist in der Patientenakte dokumentiert. Fehlende Zeiträume können auch im Nachhinein noch bestätigt und abgestempelt werden, allerdings nur von der Zahnarztpraxis, in der auch die Kontrolltermine durchgeführt wurden. Bitte beachten Sie daher: Es ist Ihre Aufgabe, an den Eintrag ins Bonusheft zu denken. Fehlen Einträge, weil die Untersuchung im maßgeblichen Zeitraum nicht stattgefunden hat, gilt die Bonusregelung nicht mehr. Ein Anspruch auf einen Bonus besteht dann erst wieder, wenn die Kontrolltermine der vergangenen fünf Jahre nachgewiesen werden können.
> Was tun, wenn das Bonusheft nicht auffindbar ist?
Bei Verlust des Bonusheftes hilft Ihnen Ihr Zahnarzt weiter. Er kann anhand der Eintragungen in der Patientenakte nachvollziehen, wann Sie bei ihm zur Untersuchung oder Prophylaxe-Behandlung waren. Ein neues Heft auszustellen ist aufwändig und sollte die Ausnahme bleiben. Waren Sie bei unterschiedlichen Zahnärzten in Behandlung, benötigen Sie von jeder Praxis den entsprechenden Eintrag, da nur die Zahnarztpraxis auf Grundlage der Patientenakte die Kontrolluntersuchung bestätigen kann. Am besten bewahren Sie das Bonusheft daher genauso sorgfältig auf wie Ihren Personalausweis. Wichtig: Bei einem Zahnarztwechsel verliert das Bonusheft nicht seine Gültigkeit. Der neue Zahnarzt setzt die notwendigen Eintragungen fort oder kann ein neues Heft ausstellen. Das „alte“ oder „volle“ Heft sollten Sie in jedem Fall aufbewahren. Bei einer anstehenden Behandlung mit Zahnersatz muss es der Krankenkasse zusammen mit dem neuen Heft vorgelegt werden.